REDcert-EU-Zertifizierung – Nachhaltigkeitsnachweis für Biokraftstoffe
Was ist REDcert-EU?
REDcert ist ein freiwilliges Zertifizierungssystem, über das nachgewiesen werden kann, dass die in der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (2018/2001/EG – RED II) und zukünftig der Erneuerbare Energien Richtlinie der EU (2023/2413 – RED III) geforderten Nachhaltigkeitskriterien für die Erzeugung von Biokraft- und brennstoffen aus Biomasse eingehalten werden. Die RED III hat zum Ziel, den Anteil an Erneuerbaren Energien am Endverbrauch bis zum Jahr 2030 auf 42,5 Prozent innerhalb der EU zu erhöhen. REDcert ist ein verbändegetragenes Zertifizierungssystem und von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und der Europäischen Kommission anerkannt.
Die GFA Certification GmbH ist seit 2024 durch die BLE zugelassen und zertifiziert seither nach dem REDcert-Standard im Bereich nachhaltiger Biokraftstoffe mit höchsten Anforderungen an Qualität und Integrität. Eine Zertifizierung nach REDcert-EU ist derzeit nur für Standorte der Europäischen Union und ausgewählter Drittländer möglich.
Für wen ist REDcert-EU relevant?
Die Produktion erneuerbarer Energien und Kraftstoffe aus Biomasse gewinnt weltweit an Bedeutung. Für den europäischen Biokraftstoffmarkt schuf die EU in der Erneuerbare Energien Richtlinie (RED, 2009/28/EG) und deren Revision (RED II, 2018/2001/EG und RED III, 2023/2413) verbindliche Vorgaben zur nachhaltigen Produktion und Verarbeitung von Biomasse.
Im deutschen Recht wurden diese Vorgaben in der Biokraft-NachV, BioSt-NachV und BImSchV (37. und 38.) umgesetzt. Biokraftstoffe aus Palmöl, Raps, Zuckerrüben, Getreide oder Abfällen und Reststoffen (z.B. Altspeiseöl) haben dabei den größten Anteil an den in Europa gehandelten Biokraftstoffen. Besonders Schnittstellen wie etwa Landwirtschaftsbetriebe und Anfallstellen, Ersterfasser, Landhändler, Konversionsanlagen, Lieferanten und Warenlager sind verpflichtet, sich nach REDcert-EU zertifizieren zu lassen.
Welche Vorteile bietet eine REDcert-EU-Zertifizierung?
Da die RED II (zukünftig RED III) explizit die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördert, wird der Anteil der Bioenergie zur Deckung unseres Energiebedarfs zukünftig deutlich zunehmen. Freiwillige Zertifizierungssysteme wie REDcert gelten dabei als eine objektive und zuverlässige Möglichkeit, die Einhaltung der in der RED II / RED III festgelegten Nachhaltigkeitskriterien nachzuweisen.
Durch eine REDcert-EU-Zertifizierung erlangen Wirtschaftsbeteiligte daher einen einfachen Zugang zum europäischen Biokraftstoffmarkt und daran gebundene Förderungen. Sie sichern damit die nachhaltige Erweiterung neuer Rohstoffquellen und helfen unserer Gesellschaft einen Schritt weiter auf dem Weg zu mehr Verantwortung für unsere Zukunft.
Was bietet die GFA Certification und wie funktioniert die Kombination von REDcert-EU mit anderen Zertifizierungssystemen?
Grundsätzlich erkennen sich alle von der EU-anerkannten Zertifizierungssysteme (SURE etc.) auch gegenseitig an. Für Biogasaufbereitungsanlagen (BGAA), die sowohl Biomethan für den Treibstoffmarkt als auch für die Erzeugung von Strom und Wärme produzieren, kann unter Umständen eine Doppelzertifizierung nach REDcert und SURE notwendig sein. Dies trifft allerdings nur zu, wenn sich am gleichen Standort ein BHKW befindet, das Strom und Wärme produziert. In diesem Fall müsste die BGAA für die Treibstoffproduktion nach REDcert zertifiziert sein, das BHKW jedoch nach SURE.
Durch verringerte Mitgliedskosten in beiden Systemen sowie nur leicht erhöhten Auditaufwand sind Kombi-Audits nach REDcert und SURE kostengünstig möglich. Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine REDcert Zertifizierung oder beantworten Ihre offenen Fragen.
Wichtige Schritte der REDcert-Zertifizierung
Registrierung REDcert (für bislang noch nicht zertifizierte Unternehmen
– Registrierung unter www.redcert.org
– Prüfung der registrierten Daten durch REDcert
– Vertragsabschluss zw. Unternehmen und REDcert
– Teilnahmebestätigung von REDcertschliessenErstinformation
– Unternehmen füllt GFA Fragebogen aus
– ggf. Klärung weiterer Details und offener Fragen
– GFA bewertet InformationenschliessenAngebot & Auftrag
– Erstellung eines Angebotes durch die GFA
– Auftragserteilung durch das UnternehmenschliessenUmsetzung durch das Unternehmen
– Erstellung der notwendigen Systemdokumentation
– Umsetzung der VerfahrenschliessenHauptaudit
– Systemaudit durch GFA-Auditor (ggf. Kontrollen bei Lieferanten)
– Vorstellung Auditergebnis und Besprechung von Korrekturmaßnahmen
– Zertifizierungsentscheidung durch GFA
– Behebung ggf. festgestellter Hauptabweichungen durch das UnternehmenschliessenZertifikat
– Ausstellung und Versand des Zertifikates durch die GFA
– Registrierung des Zertifikates bei REDcert und BLE durch die GFA
– Überwachungsaudit nach sechs Monaten (bzw. drei Monate für bestimmte WaR-Anlagen)schliessenRezertifizierung vor Ablauf von 12 Monaten
– Durchführung des Rezertifizierungsaudits
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Sabrina Koch
Tel.: +49 40 5247431 130 oder +49 151 15056621
Email.: bioenergie@gfa-cert.com